FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie haben im Falle einer Bewilligung der Finanzierung durch die Bank nicht nur 0% Zinsen bei einer Darlehenslaufzeit von bis zu fünf Jahren, sondern auch keinen direkten Abfluss Ihrer aktuellen liquiden Mittel durch die zu erwartenden Kosten Ihrer Zahnbehandlung. Schon am Anfang der Behandlung wissen Sie, dass die Bezahlung der Endrechnung gesichert ist. Ihr ggf. erspartes Eigenkapital muss nicht sofort für Ihren Zahnersatz verwendet werden und bleibt Ihnen als Liquiditätsreserve erhalten. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit der Sondertilgung.

Sie können (bei ausreichender Bonität) ab einer Finanzierungssumme von 100,- € und unter der Voraussetzung der Verwendung von Zahnersatz aus einem der Partnerlabore der Lexmann Dental Group, den kompletten Eigenanteil finanzieren, welcher im Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes ausgewiesen ist.

Nein, gibt es nicht. Sie zahlen lediglich Ihre monatliche Rate. Ihnen entstehen keine Bearbeitungsgebühren, Zinsen oder andere Kosten.

Fast! Grundsätzlich kann die 0% Lexmann-Zahnersatz-Darlehensvermittlung für Leistungen jedes Zahnarztes in ganz Deutschland in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist aber die Anfertigung einer entsprechenden zahntechnischen Arbeit in einem der Partnerlabore der Lexmann Dental Group.

Sie können in Ihrem Antrag die Laufzeit der gewünschten Finanzierung (von 6 bis 60 Monaten) sowie Ihre Ratenhöhe frei wählen. Nutzen Sie für einen unverbindlichen Check unseren Ratenrechner in der Voranfrage zur Null-Prozent-Darlehensvermittlung. Hier können Sie ermitteln, welche Ratenhöhe bzw. Laufzeit zu Ihnen passt und auch gleich eine Voranfrage stellen.

Neben dem ausgefüllten Vorantrag genügt in der Regel die Kopie eines Ausweisdokumentes zur persönlichen Legitimation und eine Kopie des Heil- und Kostenplanes. Gegebenenfalls kann später auch ein Gehalts- oder Rentennachweis von der Bank angefordert werden. Ihre Daten dienen ausschließlich der Bankanfrage. Sie werden selbstverständlich vertraulich behandelt und mit Ausnahme der ggf. finanzierenden Bank nicht an Dritte weitergegeben.

Sobald der Vorantrag bei uns eingegangen ist, kann die Bankanfrage gestartet werden. Bis zur sog. vorläufigen Genehmigung (auf Basis der Erstanfrage) dauert es meist nur ein paar Tage. Eine endgültige Genehmigung (dann auf Basis aller Vertragsunterlagen seitens der Bank) erfolgt erst nach Eingang und Prüfung der von Ihnen unterschriebenen vollständigen Kreditunterlagen. Wir informieren Sie jederzeit über uns vorliegende Neuigkeiten hinsichtlich Ihrer Vermittlungsanfrage.