Ratgeber

Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung einfach erklärt

Im Heil- und Kostenplan tauchen drei Begriffe auf, die über Ihren Eigenanteil entscheiden: Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung. Was dahintersteckt, erklären wir hier ohne Fachchinesisch.

Aktualisiert am 14. Oktober 2026 · Lexmann Darlehensvermittlungs GmbH

Die Regelversorgung

Die Regelversorgung ist die Standardlösung, die für einen bestimmten Befund vorgesehen ist. Festgelegt wird sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 56 SGB V). Sie ist medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich – zum Beispiel eine Metallkrone im Seitenzahnbereich oder eine Modellgussprothese, wenn mehrere Zähne fehlen. Nach den Kosten der Regelversorgung richtet sich Ihr Festzuschuss.

Die gleichartige Versorgung

Bei der gleichartigen Versorgung bleibt die Art des Zahnersatzes gleich, wird aber aufwendiger ausgeführt – zum Beispiel eine vollverblendete Krone statt einer Metallkrone oder zusätzliche Verbindungselemente. Sie erhalten weiter den vollen Festzuschuss; die Mehrkosten tragen Sie selbst (§ 55 Abs. 4 SGB V).

Die andersartige Versorgung

Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn Sie sich für eine ganz andere Art von Zahnersatz entscheiden, als die Regelversorgung vorsieht – zum Beispiel eine Brücke statt einer herausnehmbaren Prothese oder eine Versorgung auf Implantaten. Auch dann gibt es den Festzuschuss für Ihren Befund. Die Praxis rechnet die Behandlung privat mit Ihnen ab, und die Krankenkasse erstattet Ihnen den Festzuschuss (§ 55 Abs. 5 SGB V).

Was das für Ihren Eigenanteil bedeutet

Grob gilt:

  • Regelversorgung: Eigenanteil = Kosten der Regelversorgung minus Festzuschuss
  • Gleichartige Versorgung: zusätzlich die Mehrkosten der aufwendigeren Ausführung
  • Andersartige Versorgung: die gesamte Privatrechnung minus Festzuschuss

Fragen für das Gespräch in der Praxis

Lassen Sie sich die Varianten mit ihren Kosten zeigen und fragen Sie nach Haltbarkeit, Pflege und Optik. Ihre Zahnarztpraxis ist verpflichtet, Sie über die Alternativen und die voraussichtlichen Kosten aufzuklären. Welche Lösung medizinisch zu Ihnen passt, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

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Häufige Fragen

Was ist die Regelversorgung beim Zahnersatz?

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Standardversorgung für einen Befund. Nach ihren Kosten richtet sich der Festzuschuss der Krankenkasse.

Bekomme ich bei Implantaten auch einen Zuschuss?

Ja, den Festzuschuss für Ihren Befund. Implantatversorgungen sind meist eine andersartige Versorgung; die Praxis rechnet privat ab und die Kasse erstattet den Festzuschuss.

Was ist der Unterschied zwischen gleichartig und andersartig?

Gleichartig heißt: gleiche Art von Zahnersatz, aufwendiger ausgeführt. Andersartig heißt: eine andere Art von Zahnersatz als in der Regelversorgung vorgesehen, etwa eine Brücke statt einer Prothese.

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