Ratgeber
Zahnersatz in Raten zahlen: Was die Krankenkasse übernimmt – und was Sie selbst zahlen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen festen Zuschuss. Den Rest – den Eigenanteil – tragen Sie selbst. Hier lesen Sie, wie hoch der Zuschuss ist, ob die Kasse Ratenzahlung anbietet und wie Sie den Eigenanteil planbar in Raten zahlen können.
So bezuschusst die Krankenkasse Ihren Zahnersatz
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Prozentsatz Ihrer tatsächlichen Rechnung, sondern einen befundbezogenen Festzuschuss. Grundlage ist die sogenannte Regelversorgung – die Standardlösung, die für Ihren Befund vorgesehen ist. Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich und Ihr Eigenanteil steigt.
Nach § 55 SGB V beträgt der Festzuschuss derzeit 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht er sich:
- 60 Prozent ohne Bonus
- 70 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Jahren jährlich zur Vorsorge waren
- 75 Prozent bei lückenloser Vorsorge in den letzten zehn Jahren
- bis zu 100 Prozent der Regelversorgung bei geringem Einkommen (Härtefallregelung)
Ab 2027 sollen die Zuschüsse sinken
Nach aktuellen Berichten zahnärztlicher Fachportale sieht das im Sommer 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, die Festzuschüsse ab 1. Januar 2027 auf 50, 60 bzw. 65 Prozent zu senken. Maßgeblich soll das Datum sein, an dem die Krankenkasse Ihren Heil- und Kostenplan genehmigt. Ob und wie das für Ihre Behandlung gilt, bestätigt Ihnen Ihre Krankenkasse oder Ihre Zahnarztpraxis.
Bietet die Krankenkasse eine Ratenzahlung an?
Nein. Die Krankenkasse zahlt ihren Festzuschuss direkt an die Zahnarztpraxis. Eine Ratenzahlung für Ihren Eigenanteil gehört nicht zu ihren Leistungen. Möglich sind stattdessen eine Ratenzahlung über die Praxis bzw. deren Abrechnungsstelle oder eine Finanzierung.
Den Eigenanteil in Raten zahlen – so geht es mit uns
Wird Ihr Zahnersatz in einem Lexmann-Partnerlabor gefertigt, vermitteln wir Ihnen eine zinsfreie Finanzierung Ihres Eigenanteils mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten. Ihre Monatsrate ist einfach der Finanzierungsbetrag geteilt durch die Laufzeit: Ein Eigenanteil von 2.400 € über 24 Monate ergibt eine Rate von 100 €.
- Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis erstellen und von der Krankenkasse genehmigen lassen
- Vorantrag online stellen (ca. 2 Minuten)
- Angaben für die Bank im Kundenbereich ergänzen und Unterlagen hochladen
- Die Bank prüft Ihre Bonität und entscheidet; nach der Behandlung zahlen Sie die vereinbarten Raten
Tipps, bevor Sie sich entscheiden
Lassen Sie sich den Heil- und Kostenplan genau erklären und fragen Sie nach Alternativen zur Regelversorgung. Prüfen Sie Ihr Bonusheft. Und planen Sie die Monatsrate so, dass Sie sie über die gesamte Laufzeit sicher zahlen können.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Zahnersatz in Raten?
Nein. Die Krankenkasse zahlt ihren Festzuschuss an die Zahnarztpraxis. Ihren Eigenanteil können Sie über eine Ratenzahlung der Praxis oder eine Finanzierung in Monatsraten zahlen.
Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz?
Derzeit 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 bzw. 75 Prozent, im Härtefall bis zu 100 Prozent (§ 55 SGB V).
Ab welchem Betrag kann ich den Eigenanteil finanzieren?
Über uns ab 100 € Eigenanteil, mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten. Voraussetzung ist Zahnersatz aus einem Lexmann-Partnerlabor; die Kreditentscheidung trifft die Bank.