Ratgeber
Bonusheft beim Zahnersatz: Wie Vorsorge Ihren Eigenanteil senkt
Das Bonusheft ist ein unscheinbares Heftchen – beim Zahnersatz kann es aber viel Geld wert sein. Wer regelmäßig zur Kontrolle geht, bekommt von der Krankenkasse einen höheren Zuschuss. So funktioniert es.
So viel bringt das Bonusheft
Die Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss in Höhe eines Prozentsatzes der Kosten der Regelversorgung (§ 55 Abs. 1 SGB V). Der Prozentsatz hängt davon ab, wie regelmäßig Sie in den Jahren vor der Behandlung zur Vorsorge waren:
- 60 Prozent ohne Bonus
- 70 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Jahren jedes Jahr zur Untersuchung waren
- 75 Prozent bei regelmäßiger Vorsorge in den letzten zehn Jahren
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, die Regelversorgung für Ihren Befund kostet 1.000 €. Ohne Bonus zahlt die Kasse 600 €, mit fünf Jahren Bonus 700 € und mit zehn Jahren Bonus 750 €. Der Unterschied gilt für den Zuschuss – wählen Sie eine aufwendigere Versorgung, kommen die Mehrkosten zusätzlich auf Ihren Eigenanteil. Die tatsächlichen Beträge stehen in Ihrem Heil- und Kostenplan.
Welche Untersuchungen zählen
Für Erwachsene zählt eine zahnärztliche Untersuchung pro Kalenderjahr, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre eine Untersuchung pro Halbjahr. Die Praxis bestätigt den Besuch mit Stempel und Datum im Bonusheft. Professionelle Zahnreinigung allein ersetzt die Untersuchung nicht.
Für den Bonus von 75 Prozent ist eine einmalige Lücke in den zehn Jahren unschädlich.
Bonusheft verloren oder Lücke?
Ist das Bonusheft weg, fragen Sie Ihre Zahnarztpraxis: Sie kann frühere Untersuchungen aus ihren Unterlagen bestätigen, und die Krankenkasse akzeptiert solche Nachweise in der Regel. Fehlende Untersuchungen lassen sich dagegen nicht nachholen. Lassen Sie sich deshalb jedes Jahr eintragen – auch wenn gerade keine Behandlung ansteht.
Was sich ab 2027 ändern soll
Nach Berichten zahnärztlicher Fachportale sollen die Prozentsätze ab 1. Januar 2027 auf 50, 60 bzw. 65 Prozent sinken; maßgeblich soll das Genehmigungsdatum des Heil- und Kostenplans sein. Den für Sie geltenden Stand bestätigt Ihnen Ihre Krankenkasse. Der Bonus selbst – also der Abstand von 10 bzw. 15 Prozentpunkten – soll erhalten bleiben.
Den Eigenanteil in Raten zahlen
Auch mit Bonus bleibt beim Zahnersatz oft ein spürbarer Eigenanteil. Für Zahnersatz aus einem Lexmann-Partnerlabor vermitteln wir eine Finanzierung mit 0,00 % effektivem Jahreszins und 6 bis 60 Monatsraten. Die Bank prüft die Bonität und entscheidet.
Häufige Fragen
Wie viel mehr Zuschuss gibt es mit Bonusheft?
Mit fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der Regelversorgung, mit zehn Jahren auf 75 Prozent (§ 55 Abs. 1 SGB V).
Wie oft muss ich für das Bonusheft zum Zahnarzt?
Erwachsene einmal pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre einmal pro Halbjahr.
Was tun, wenn das Bonusheft verloren ist?
Ihre Zahnarztpraxis kann frühere Untersuchungen anhand ihrer Unterlagen bestätigen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Nachweise sie akzeptiert.