Ratgeber

Zahnersatz 2027: Was sich beim Kassenzuschuss ändern soll

Nach aktuellen Berichten sollen die gesetzlichen Krankenkassen ab 1. Januar 2027 weniger für Zahnersatz zahlen. Für viele Patientinnen und Patienten würde der Eigenanteil damit steigen. Hier finden Sie den bekannten Stand – und was Sie jetzt sinnvoll klären können.

Aktualisiert am 14. Oktober 2026 · Lexmann Darlehensvermittlungs GmbH

Der Stand heute

Derzeit zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 bzw. 75 Prozent und im Härtefall bis zu 100 Prozent (§ 55 SGB V).

Was sich ab 2027 ändern soll

Zahnärztliche Fachportale berichten übereinstimmend, dass das im Sommer 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Festzuschüsse ab 1. Januar 2027 auf diese Werte senken soll:

  • 50 Prozent statt 60 Prozent ohne Bonus
  • 60 Prozent statt 70 Prozent mit fünf Jahren lückenloser Vorsorge
  • 65 Prozent statt 75 Prozent mit zehn Jahren lückenloser Vorsorge
  • die Härtefallregelung soll bestehen bleiben

Welches Datum zählen soll

Nach diesen Berichten soll es auf das Datum ankommen, an dem die Krankenkasse Ihren Heil- und Kostenplan genehmigt – nicht darauf, wann Sie ihn einreichen oder wann der Zahnersatz eingesetzt wird. Eine Genehmigung gilt in der Regel sechs Monate; innerhalb dieser Zeit sollte die Behandlung erfolgen.

Bitte lassen Sie sich die für Sie geltenden Regeln von Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Zahnarztpraxis bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Was Sie jetzt klären können

Wenn bei Ihnen ohnehin Zahnersatz ansteht, lohnt ein Gespräch mit Ihrer Praxis:

  • Wann kann der Heil- und Kostenplan erstellt und eingereicht werden?
  • Ist Ihr Bonusheft vollständig? Fehlende Einträge lassen sich nicht nachholen.
  • Kommt für Sie die Härtefallregelung in Frage?
  • Wie möchten Sie Ihren Eigenanteil bezahlen – auf einmal oder in Raten?

Eigenanteil in Raten zahlen

Für Zahnersatz aus einem Lexmann-Partnerlabor vermitteln wir eine Finanzierung Ihres Eigenanteils mit 0,00 % effektivem Jahreszins und 6 bis 60 Monatsraten. Den Vorantrag können Sie stellen, sobald Ihnen der Heil- und Kostenplan vorliegt. Die Kreditentscheidung trifft die Bank.

Häufige Fragen

Sinkt der Festzuschuss für Zahnersatz 2027?

Nach Berichten zahnärztlicher Fachportale sollen die Festzuschüsse ab 1. Januar 2027 auf 50, 60 bzw. 65 Prozent sinken. Den für Sie geltenden Stand bestätigt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Welches Datum ist für den Festzuschuss entscheidend?

Nach den bisherigen Informationen soll das Datum der Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse maßgeblich sein.

Bleibt die Härtefallregelung erhalten?

Nach den bisherigen Berichten ja. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihre Krankenkasse.

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